EMPATHUS

FAMILIENHILFE

Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) richtet sich an Familien und Eltern mit erzieherischem Hilfebedarf

Leistungs-
beschreibung

Die ambulante, sozialpädagogische Einzelfallhilfe ist ein individuelles, für den Einzelfall entwickeltes Hilfeangebot. Sie schafft eine dem Bedarf entsprechende Hilfe, die auch flexibel den Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen der Klienten und der anderen Beteiligten angepasst werden kann. Die sozialpädagogische Einzelfallhilfe hat ihren Fokus sowohl auf einer akuten Problemlösung, aber auch auf eine längerfristige Begleitung und Betreuung zur Sicherstellung einer gelungenen Entwicklung.

Einzelfallhilfe soll vorhandene Ressourcen stärken, neue entwickeln und entstehen lassen.
Dabei wird das (soziale) Umfeld des Klienten mit einbezogen. Die sozialpädagogische Einzelfallhilfe bezieht auch „aufsuchende“ Arbeit und „niederschwellige“ Angebote mit ein, außerdem kann sie eine sinnvolle, ergänzende und erweiternde Hilfeform sein, z.B. bei KlientInnen, die bereits in teil- oder vollstationären Einrichtungen untergebracht sind, oder andere Formen der Jugendhilfe erfahren.

 

Die sozialpädagogische Einzelfallhilfe ist auf die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgelegt, die eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung oder eine sozialpädagogische Begleitung bei der Bewältigung ihrer täglichen Lebensführung benötigen.

Das Angebot soll Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich in ihrer Lebenssituation alleine und überfordert fühlen oder das Gefühl haben, dass ihnen alles zu viel wird, eine vorübergehende, professionelle Hilfe und Begleitung darstellen und anbieten.

Die Sozialpädagogische Einzelfallhilfe (§§ 53, 54 SGB XII i. V. m. § 55 SGB IX, § 35 SGB VIII ) richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 0 - 21 Jahren mit seelischen-, körperlichen-, geistigen- oder Mehrfachbeeinträchtigungen.

Empathus berät Sie gerne unverbindlich und kostenlos zu unseren Leistungen und unterstützen Sie bei Bedarf bei Ihrer Beantragung beim Jugend- oder Sozialamt. 

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Leitziele

⊛ Schutz und Wohl des Kindes

Entwicklung und Persönlichkeit
(des jungen Menschen)

Pflege und Erziehung
(auch in Bezug auf das Elternrecht)

Schutz der Familie

Lebensbedingungen
(von Kindern und Familien)

Soziale Gerechtigkeit und Teilhabe
Beteiligung und Recht des Kindes 

Beantragungs-
prozess

In Anspruch nehmen können eine SPFH sowohl Familien als auch Alleinerziehende mit Kindern bzw. Jugendlichen. Das Angebot der SPFH beantragen dürfen auch Minderjährige mit Kindern sowie Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen ein Bedarf an Unterstützung und Betreuung gegeben ist. Ob ein solcher Unterstützungsbedarf vorhanden ist, wird nach Antrag vom Jugendamt geprüft.

Die Hilfen müssen bei den zuständigen MitarbeiterInnen des Kinder- und Jugendhilfesozialdienstes des örtlich zuständigen Sozialrathauses beantragt werden.

Die Leistung der Familienhilfe durch Empathus Erziehungshilfen ist für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien garantiert kostenlos.

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