Auch Schulbegleitung genannt.
Wir setzen uns ein, damit Ihr Kind Teilhabe und optimale Förderung in der Schule erfährt
Teilhabeassistenz ist eine Form persönlicher Assistenz und unterstützt Kinder mit Körperbehinderung, geistiger Behinderung oder psychischer- bzw. seelischer Störung im schulischen Alltag. Teilhabeassistenz bzw. Schulbegleitung ist eine langfristig eingesetzte Maßnahme der Eingliederungshilfe bzw. der Kinder- und Jugendhilfe.
Schulbegleitung richtet sich primär an förderungsbedürftige Kinder, die an einer Regelschule unterrichtet werden. Möglich ist auch, dass Kinder, die eine Förderschule besuchen, einen Schulbegleiter zugewiesen bekommen, weil sich die Schule nicht in der Lage sieht, den Schüler ohne individuelle Betreuung zu unterrichten.
Voraussetzung hierzu ist, dass der Schüler überwiegend in der Klassengemeinschaft unterrichtet wird und dabei schulische Fortschritte erzielen kann.
Im Rahmen der angestrebten inklusiven Pädagogik wird verstärkt darauf Wert gelegt, dass Schüler mit Behinderungen und anderen starken Beeinträchtigungen (z. B. sogenannten Lernbehinderungen) Regelschulen besuchen können.
Die Schulbegleitung ist eine Einzelfallmaßnahme, die sich am Schüler orientiert und in der Regel direkt im Klassenzimmer stattfindet. Neben den Begriffe Integrationsassistenz,
Schulbegleiter finden sich noch viele weitere, wie Integrationshelfer, Schulassistent oder Individualbegleiter. Die Vielfalt der Bezeichnungen geht darauf zurück, dass der Begriff rechtlich nicht erfasst ist und keine formelle Struktur existiert.
Der Beschluss, einen Schulbegleiter für einen Schüler zu beantragen, erfolgt nicht unbedingt auf Antrag des zuständigen Lehrpersonals, sondern der Erziehungsberechtigten, nach Möglichkeit in Rücksprache mit Pädagogen oder Schulpsychologen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf
⊛ Seelische Erkrankungen
⊛ Sprachstörung
⊛ Aufmerksamkeitsdefizit-/
Hyperaktivitätsstörung (ADHS)
⊛ Mehrere Formen des Autismus, z. B. Asperger-Syndrom
⊛ Down-Syndrom u. a. Formen der geistigen Behinderung
⊛ Körperbehinderung aufgrund verschiedener organischer Schädigungen oder chronischer Krankheiten
⊛ Schwerstbehinderung
Schülerinnen und Schüler aus allen Regel-, Förder- und Sonderschulen.
Als Regelschule wird in der Bundesrepublik Deutschland jede allgemeinbildende Schulart wie Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule oder Gymnasium mit Ausnahme der Förderschule bezeichnet, welche sich in öffentlicher Trägerschaft (Staat/Bundesland) befinden.
Sonderschulen oder Förderschulen sind auf Schüler zugeschnitten, bei denen eine spezielle Behinderung oder ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde.
Beantragungs-
prozess
Die Länder oder Schulträger übernehmen derzeit nicht die Kosten für eine Schulbegleitung. Anträge müssen deshalb seitens der Erziehungsberechtigten beim Sozialamt (bei körperlichen oder geistigen Behinderungen) bzw. beim Jugendamt (bei seelischen Behinderungen) gestellt werden.
Um alle nötigen Unterlagen vollständig einzureichen, sollten sich die Eltern als Antragssteller beim zuständigen Sozial- bzw. Jugendamt erkundigen. Neben einer Stellungnahme der Schule sowie der Eltern, in der sie beschreiben, welche Unterstützung ihr Kind benötigt, stellt üblicherweise ein ärztliches oder kinder- bzw. jugendpsychiatrisches Gutachten die Grundlage eines Antrags dar.
In dem Gutachten werden ggf. eine Diagnose sowie der Bedarf an Unterstützung in der Schule festgestellt.
Ohne eine ärztliche Diagnose gewähren die Ämter in der Regel keine Schulbegleitung – selbst wenn Schüler aggressiv, stark verhaltensauffällig, lern- oder sozial benachteiligt sind.
Die Leistung der Integrationsassistenz durch Empathus Erziehungshilfen ist für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien garantiert kostenlos.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und bei der Auswahl eines geeigneten Integrationsassistenten für Ihr Kind.
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