EMPATHUS - ERZIEHUNGSHILFEN

Hilfe für Kinder und Familien

Wir stehen mit unserem Namen für individuelle und qualitative Hilfeleistungen

WIR STELLEN UNS VOR

Das ist Empathus

Als freier Träger der Jugendhilfe sieht sich Empathus als treibende Kraft und als sicheren Hafen für junge Menschen mit Hilfebedarf. Mit vielen Jahren an Erfahrung in der pädagogischen Disziplin sowie in unterschiedlichsten Praxisfeldern der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sehen wir es als unsere Mission Ihnen und Ihrem Kind die bestmöglichste Hilfe zukommen zu lassen.

Unser Ziel ist es den jeweiligen Adressaten die Hilfe zuteil werden zu lassen, die sie verdienen. Inklusion und Teilhabe stehen für uns im Fokus unserer Arbeit und eine multiprofessionelle Hilfeplanung verstehen wir als selbstverständlich. In unserer Arbeit bedienen wir uns an verschiedensten pädagogischen Methoden und Handlungskonzepten, welche regelmäßig evaluiert und erneuert werden. Anhand der regelmäßigen Fallbesprechungen im Rahmen unseres interdisziplinären Fachteams, garantieren wir zu jederzeit eine optimale Hilfe.

„Chancengleichheit besteht nicht darin, dass jeder einen Apfel pflücken darf, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt.“

-Reinhard Turre

Die Hilfen zur Erziehung im deutschen Recht meinen die kommunalen, also staatlichen Leistungen, die in der Jugendhilfe für Familien mit Kindern angeboten werden. Gesetzliche Regelungen zu diesen Hilfsangeboten sind in den §§ 22 bis 40 des SGB VIII beschrieben. Die Hilfen finden sich in den §§ 28 bis 35 a aufgelistet. Hilfen werden in aller Regel gewährt, nachdem ein sogenanntes Hilfeplanverfahren gemäß des § 36 SGB VIII durchgeführt wurde.

Erwachsene und Jugendliche mit entsprechender Problematik können sich jederzeit mit der Bitte um individuelle Beratung an Jugendämter sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder eine Beratungsstelle wenden. Hier wird ein Antragsformular ausgefüllt, Gespräche mit den Beratern klären Art und Weise der Hilfe. So kann entschieden werden über die verschiedensten therapeutischen Maßnahmen, die Art der Hilfe. Immer ist eine Zustimmung des Jugendamtes für die Art der Hilfe notwendig.

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